Satzung
Die gesetzliche Grundlage für Eigenbetriebe bildet § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Hier ist festgelegt, dass die Organisation und die Wirtschaftsführung durch die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung geregelt werden.
Die Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein gibt einerseits verbindliche Vorgaben auf, die es zwingend zu beachten gilt und bietet andererseits den Gemeinden Spielräume, die Satzung als wesentliche Grundlage des Eigenbetriebes zu gestalten.