Satzung

Die gesetzliche Grundlage für Eigenbetriebe bildet § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Hier ist festgelegt, dass die Organisation und die Wirtschaftsführung durch die Eigenbetriebsverordnung und die Betriebssatzung geregelt werden.
Die Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein gibt einerseits verbindliche Vorgaben auf, die es zwingend zu beachten gilt und bietet andererseits den Gemeinden Spielräume, die Satzung als wesentliche Grundlage des Eigenbetriebes zu gestalten.

Über die Satzung äußert sich die Gemeinde Sylt verbindlich zu ihren Vorstellungen, wie sie sich die organisatorische und wirtschaftliche Ausgestaltung ihres Eigenbetriebes vorstellt und wie sie sich wünscht, dass die Organe handeln sollen. Aufgaben, Struktur und Arbeitsweisen werden durch sie geprägt.